Topp-Thema
Die Bundesregierung hat am 14.12.2011 den Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beschlossen. Hierdurch wird die Förderung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ausgeweitet, um den Ausbau dieser Technologie zu beschleunigen.
Mit der Gesetzesnovelle soll versucht werden, bis zum Jahr 2020 den Anteil der Stromerzeugung in KWK-Anlagen von derzeit 15 % auf 25 % anzuheben.
Ziel ist es laut BMWi, bis zum Jahr 2020 den Anteil der Stromerzeugung in KWK-Anlagen auf 25 % anzuheben. Derzeit beträgt dieser Anteil etwa 15%.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Kraft-Wärme-Kopplung leistet einen wichtigen Beitrag zur effizienten Nutzung von Ressourcen und damit zum Klimaschutz. Durch die Optimierung der Förderung wollen wir einen Impuls für einen beschleunigten Ausbau dieser Technologie setzen. Dabei ist mir wichtig, dass sich die Belastung der Verbraucher durch solche Fördermaßnahmen im Rahmen des gesetzlichen Deckels hält."
Bei unveränderter Deckelung der KWK-Förderung auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr erweitert der Gesetzentwurf insbesondere die Förderung von Investitionen in Wärmenetze. Zudem können Wärmespeicher künftig mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten unterstützt werden. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur KWK-Nachrüstung von Kondensationskraftwerken förderfähig. Die Effizienz dieser Anlagen wird durch eine solche Nachrüstung erheblich gesteigert. Die Novelle erleichtert außerdem die Förderung kleiner Blockheizkraftwerke und der Modernisierung bestehender KWK-Anlagen deutlich. Für KWK-Anlagen, die ab 2013 der Emissionshandelspflicht unterliegen, werden die Zuschläge erhöht.
Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes ist am 1. Mai in Kraft getreten
Öffentliche Gebäude müssen künftig eine Vorbildfunktion für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung einnehmen: Werden sie grundlegend renoviert, müssen nach der Renovierung
erneuerbare
Energien anteilig den Wärmebedarf des Gebäudes decken. Dies ist der zentrale Inhalt einer Novelle des ErneuerbareEnergien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), die am Sonntag (1. Mai 2011) in Kraft getreten
ist.
Die EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten auch im Wärmeund Kältebereich zum weiteren Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien. Hierbei sollen öffentliche Gebäude
eine Vorbildfunktion übernehmen. Dies
setzt die Novelle des EEWärmeG nun in deutsches Recht um.
Künftig gilt nicht nur bei neuen,sondern auch bei bestehenden öffentlichen Gebäuden eine Pflicht zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien.
Die Verpflichtung gilt auch für Gebäude, die von der öffentlichen Hand angemietet werden. Ist dies zum Beispiel mangels Angebots nicht möglich oder
wirtschaftlich nicht vertretbar, muss die öffentliche Hand im Mietvertrag sicherstellen, dass der Vermieter bei einer grundlegenden Renovierung des Gebäudes die Wärmeversorgung anteilig auf
erneuerbare Energien umstellten wird. Dies gilt für alle Mietverträge, die ab dem 1. Mai 2011 abgeschlossen werden. Die Neuregelung berücksichtigt die spezifischen Bedürfnisse der
öffentlichen Hand, insbesondere die der Kommunen. Da die anteilige Deckung des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zunächst zu höheren Investitionskosten führt, fördert das
Bundesumweltministerium im Rahmen der bestehenden Förderprogramme gezielt auch Kommunen bei der Erfüllung
ihrer Vorbildfunktion.
Das BMU trägt damit dazu bei,dass die Finanzsituation der Kommunen nicht übermäßig belastet wird. Fördermöglichkeiten bestehen unter anderem im
Rahmen des Marktanreizprogramms der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ mit der
„Kommunalrichtlinie“. Informationen zu den Fördermöglichkeiten gibt es im Internet unter: www.erneuerbare-energien.de/inhalt/ 46980 /41238/
und unter www.bmuklimaschutzinitiative.de/de/ kommunen.
Der Wortlaut des neuen EEWärmeG ist unter
www.erneuerbare-energien.de/ inhalt/47265/4596 verfügbar.
Mehr Energiesicherheit: Erneuerbare Energien mildern die Importrisiken der fossilen Energieversorgung News vom 22.03.2011
Etwa die Hälfte der deutschen Erdölimporte stammt aus krisenanfälligen Staaten. Ob Russland, Nigeria oder aktuell Libyen – internationale Vergleichsstudien bescheinigen diesen Ländern
politische Konflikte, Korruption und Unfreiheit. Der „Political Instability Index“ des britischen Wochenmagazins „The Economist“ hat beispielsweise das Krisenpotenzial in 165 Staaten
untersucht.
Auch in den Rankings der Nichtregierungsorganisationen Transparency International und Freedom House belegen viele Zulieferländer Deutschlands hintere Plätze. Neun der fünfzehn wichtigsten
Bezugsländer gelten als unfrei, d.h. sie verweigern freie Wahlen, Meinungsfreiheit und politische Rechte. Hinzu kommen hohe Werte bei Korruption und Intransparenz. Eine aktuelle Untersuchung der
Agentur für Erneuerbare Energien fasst Risiken zusammen und zeigt, welchen Beitrag Erneuerbare Energien zur Energiesicherheit leisten.
“Der drohende Bürgerkrieg in Libyen und die Umwälzungen in der arabischen Welt müssen uns darin bestärken, die dezentralen Erneuerbaren Energien weiter auszubauen,“ sagt Prof. Dr. Friedbert Pflüger,
Direktor des European Centre for Energy and Resource Security am King's College London anlässlich der Vorstellung der Studie. „Und dazu gehört es auch, den Beitrag der Biokraftstoffe nachhaltig zu
erhöhen – also ohne negative Rückwirkungen auf die Nahrungsmittelversorgung“, so Pflüger mit Blick auf die aktuelle Debatte um den Kraftstoff E10. Im Ganzen ginge es, so Pflüger, um eine "Quadriga
der Energiepolitik" aus Versorgungssicherheit, Klimaverträglichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Akzeptanz in der Bevölkerung.
Derzeit werden 97 Prozent des deutschen Erdölverbrauchs importiert. Der Anteil Erneuerbarer Energien am gesamten Strom-, Wärme- und Kraftstoffverbrauch liegt aktuell bei etwa 10,5 Prozent. Im
vergangenen Jahr haben sie nach Berechnungen des Bundesverbands Erneuerbare Energie Importe im Wert von rund 7,4 Milliarden Euro vermieden - das sind rund 7,5 Mio. Tonnen Erdöl, 12 Mrd. Kubikmeter
Erdgas und 20 Mio. Tonnen Steinkohle.
Quelle: Haustechnikdialog.de

Nr. 105/10
Berlin, 07.07.2010
Röttgen begrüßt MAP-Entsperrung
Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für die Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm (MAP) erteilt. Damit können die bislang
gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden. Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen begrüßte die
Entscheidung. "Die Freigabe der Gelder ist ein klares Bekenntnis zum ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien. Das MAP ist das wichtigste Investitionsförderprogramm für die Wärmeerzeugung aus
erneuerbaren Energien. Das Geld ist sehr gut eingesetzt, denn mit dem Fördervolumen von 380 Millionen werden in diesem Jahr rund 2,8 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst. Das hilft dem lokalen
Handwerk ebenso wie der mittelständisch geprägten Industrie im Wärmesektor. Die technologische Spitzenstellung der deutschen Industrie wird durch das MAP gestärkt, indem die Förderung regelmäßig auf
die jeweils innovativsten Technologien ausgerichtet wird", so Röttgen.
Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm:
Der am 3. Mai 2010 verkündete Programmstopp wird sofort aufgehoben.
Ab 12. Juli 2010 können beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die Förderung wird
auf die innovativsten Technologien konzentriert, weil deren Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist. Dazu zählen unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten
Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen.
Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im
Markt etablierte Technologien wie Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführter Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel
und weniger effizienter Wärmepumpen. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.
Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 bei der BAFA eingegangene Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen.
Die Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung im Rahmen des MAP, die über die KfW-Bankengruppe erfolgt, war von der Haushaltsperre nicht betroffen. Deshalb wird die bestehende
Darlehensförderung für Wärmenetze, Biomasse-KWK-Anlagen, Wärmespeicher und Geothermieanlagen unverändert fortgeführt.
Im Bereich der Nationalen Klimaschutzinitiative bleibt jedoch das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) weiterhin ausgesetzt, da hierfür die Mittel bereits vollständig
ausgeschöpft sind.
Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Haushalt 2011 wird für die Förderung im Marktanreizprogramm auch eine längerfristige Perspektive bis 2014 gelegt.

Nr. 059/10
Berlin, 03.05.2010
Marktanreizprogramm und Vorhaben der Klimaschutzinitiative müssen gestoppt werden
Der Deutsche Bundestag hatte mit dem Bundeshaushalt 2010 eine qualifizierte Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien beschlossen. Das Bundesumweltministerium hat sich in den vergangenen Wochen intensiv um eine Aufhebung dieser Haushaltssperre bemüht und einen entsprechenden Antrag beim Bundesfinanzministerium gestellt. Die Weiterleitung dieses Antrags an den Haushaltsausschuss wurde vom Bundesfinanzministerium jetzt abgelehnt.
Die Haushaltssperre hat die Einstellung der Förderung für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen zur Folge. Auch die Programme, die das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert, sind davon betroffen.
Konkret bedeutet das: Ab sofort können für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen keine Investitionszuschüsse mehr gewährt werden. Mit den Förderanträgen, die in diesem Jahr bereits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, sind die für 2010 noch zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits aufgebraucht. Ab sofort können daher auch keine neuen Förderanträge mehr entgegengenommen werden.
Die Sperrung der Haushaltsmittel hat auch Auswirkungen auf die Programme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) und das Programm zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen müssen sogar rückwirkend gestoppt werden, da schon mit den bereits bewilligten Anträgen das Budget, das für 2010 zur Verfügung steht, voll ausgeschöpft wird. Rückwirkend heißt, dass Anträge, die aus dem vergangenen Jahr vorliegen und noch nicht bewilligt worden sind, nicht mehr genehmigt werden können. Die Förderung von kommunalen Klimaschutzprojekten kann erst 2011 weiter fortgeführt werden, unter der Voraussetzung, dass im kommenden Jahr wieder Haushaltsmittel verfügbar sind.
Auch das gemeinsame Förderprogramm mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau ist von der Haushaltssperre betroffen. Auch hier können keine neuen Anträge mehr entgegen genommen werden.
